Führst du den aktuellen E-Learning Kurs innerhalb deiner regulären Arbeitszeit durch?
Hinweis für Geringfügig Beschäftigte, Werkstudent:innen und Mitarbeiter:innen in der Gleitzone:
Absolviert E-Learning Kurse gerne innerhalb eurer Arbeitszeit. E-Learning-Kurse, die ihr außerhalb eurer Arbeitszeit absolviert, können nicht vergütet werden.